Obersteirische Rundschau, 28. /29. August 2024, Ausgabe Leoben

Seite 4 28./29. August 2024 LOKALES www.rundschau-medien.at Waasenplatz 1 | 8700 Leoben Hauptplatz 18 | 8720 Knittelfeld Tel. 05 7466 E-Mail: office@eca-steiermark.at Web: www.eca-steiermark.at Foto: ECA FAMILIENFREUNDLICHSTER BETRIEB DER STEIERMARK 2015 Award-Gewinner Steuerberater des Jahres 2015 - 2016 - 2017 & 2018 Allrounder Steiermark Bereits zum 4. Mal! Neuerungen bei Dienstzetteln – 2. Teil Neue Angaben auf dem Dienstzettel Durch die Umsetzung der Richtlinie gibt es außerdem einige Neuerungen von Angaben, welche ein Dienstzettel mindestens enthalten muss. Davon umfasst sind n Hinweise auf das Kündigungsverfahren n der Sitz des Unternehmens n eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung n gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden n die Art der Auszahlung des Entgelts n gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen n Name und Anschrift des Trägers der Sozialversicherung und n gegebenenfalls der Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung. Die Nichtaushändigung des Dienstzettels ist unter Verwaltungsstrafe gestellt. Diese beträgt € 100,- bis € 436,- bzw. € 500,- bis € 2.000,- im Wiederholungsfall oder falls mehr als fünf Arbeitnehmer betroffen sind. Die Vorschriften der neuen Mindestinhalte gelten für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 28.3.2024 begründet wurden. Bei diesen sind daher die neuen Angaben im Dienstzettel anzuführen. Der Dienstzettel für bestehende Dienstverhältnisse muss nicht abgeändert werden. Wurde hingegen noch gar kein Dienstzettel ausgestellt, ist dies nachzuholen, da auch in diesem Fall die Verwaltungsstrafbestimmung greift. Ebenfalls wurde festgelegt, dass Arbeitnehmer berechtigt sind, neben ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis zusätzlich ein Arbeitsverhältnis mit anderen Arbeitgebern eingehen zu können. Etwaige Verbote in Dienstverträgen können daher unwirksam sein. Eine Nebenbeschäftigung kann untersagt werden, wenn sie mit arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen unvereinbar oder der Tätigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis abträglich ist. Soweit eine bestimmte Aus-, Fort- oder Weiterbildung Voraussetzung für die Ausübung der arbeitsvertraglichen Tätigkeit ist, so müssen die Arbeitgeber diese Kosten tragen. > Hinweis: Im Zusammenhang mit den Änderungen sollten Arbeitgeber beachten, dass Arbeitnehmer bei Geltendmachung der aufgezählten Rechte weder benachteiligt (Benachteiligungsverbot) noch aus diesem Grund gekündigt werden dürfen (Motivkündigungsschutz). Sonja Haingartner, PMBA Mag. Anita Pfnadschek Besuchen und folgen Sie uns auf: Website. ePaper. Facebook. Instagram. LinkedIn. TikTok. Die digitale Rundschau auf einen Blick Scannen Sie ganz einfach diesen QR-Code! Auftakt Leoben. Der Kindergarten Mühltal wird ausgebaut, um Platz für bis zu 65 zusätzliche Kinder zu schaffen. Weniger als ein Jahr nach der Eröffnung des Kindergartens Mühltal in Leoben erfolgte nun der Baustart für die Erweiterung. Der Spatenstich fand im Beisein mehrerer Ehrengäste statt, darunter auch Bürgermeister Kurt Wallner und LHStv. Anton Lang. Drei weitere Gruppen. Um eine ausreichende Zahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung stellen zu können, wird ein Neubau für drei weitere Kindergartengruppen sowie die dazugehörigen Nebenräume errichtet. Dadurch wird Platz für bis zu 65 zusätzliche Kinder geschaffen. Nicht zuletzt werden damit auch jene Plätze kompensiert, die durch die gesetzliche Reduzierung der Gruppengrößen bis Herbst 2027 wegfallen werden. Baustoff Holz. Analog zum ersten Bauabschnitt wird das neue Gebäude mit einer Grundfläche von rund 750 Quadratmetern als eingeschoßiger Holzbau mit begrüntem Dach und einer Photovoltaikanlage für den Eigenbedarf ausgeführt. Das gesamte Holz dafür stammt zu 100 Prozent aus PEFC-zertifizierter, nachhaltiger Waldwirtschaft aus der Region. Platz zum Spielen. Aus Holz besteht auch das auf Rollen Renaturierung auf Steirisch: Lokalaugenschein auf der Weide Kraubath. Gemeinsam mit Naturschutzreferent Benjamin Dianat war Umweltlandesrätin Ursula Lackner in Kraubath zu Gast, um sich persönlich ein Bild vom Fortschritt des Renaturierungsprojekts am Kraubatheck zu machen. In Begleitung des Landwirtes Fritz Kropf begutachteten sie die rund 1,7 Hektar große Magerweide, die wegen des zu hohen Verbuschungsgrades nicht mehr für umweltgerechte Landwirtschaft geeignet war und nun Teil des Landesvertragsnaturschutzes (LAV) ist. Ziel des Projekts ist es, den Lebensraum der hier beheimateten Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und eine extensive Beweidung fortzuführen. „Dieses und viele weitere Projekte im ganzen Land sind darauf ausgerichtet, unsere Natur- und Kulturlandschaften wieder ein Stück weit vielfältiger und damit gesünder werden zu lassen“, sagt Lackner. „Das ist die Grundlage dafür, dass wir besser mit den Auswirkungen der Klimaveränderungen umgehen können, intakte Ökosysteme vorfinden und so unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Steiermark hinterlassen können.“ Landwirt Fritz Kropf, Landesrätin Ursula Lackner und Naturschutzreferent Benjamin Dianat (v. li.) auf der Magerweide am Kraubatheck. Foto: Purgstaller

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