Seite 22 25./26. September 2024 www.rundschau-medien.at HEIM – HAUS – GARTEN ALLES GUT BEDACHT! • Sturm- und Schneedruckschäden • Hinterlüftete Fassadensysteme • Trapezbleche – Dach & Wand • Dachflächenfenstereinbau • Dachsanierung & -wartungen • Flach-/Gründach • Leichtdachsysteme • Foliendächer Neuhold Dach GmbH 8773 Kammern im Liesingtal Schwarzenbachweg 3 office@neuhold-dach.at Tel.: 03844-8353 Mobil: 0664-231 39 56 www.neuhold-dach.at Dachdecker- und Spenglerarbeiten sind Vertrauenssache. Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen! Immer für Sie da! Ihr Norbert Neuhold Dachdecker- und Spenglermeister Nutzen Sie jetzt den HANDWERKERBONUS! Steiermark. Spartenobmann Hermann Talowski über den 20-prozentigen Handwerkerbonus für Privatkunden „Das Echo ist sehr positiv und die bisherigen Anträge gehen querbeet durch alle Handwerksbranchen“, sagt Hermann Talowski über den vor gut zwei Monaten angelaufenen Handwerkerbonus, mit dem sich Privatkunden 20 Prozent der Kosten für Arbeiten rund um Heim, Haus und Garten zurückholen können. Talowski ist Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Steiermark, als Mitglied des Bundesgremiums hat er den Bonus wesentlich mit ausverhandelt. Gezielte Stärkung. „Die heimische Wirtschaft zu stärken, heißt auch, Arbeitsplätze und zukünftige Ausbildungschanchen für die Jugend zu sichern“, sagt Talowski, „und der Handwerkerbonus ist ein Instrument, das gezielt genau diese Stärkung ermöglicht.“ Gefördert wird nämlich eben explizit „Wichtig ist, dass die Leute Rechnungen bis 10.000 Euro Steiermark. Beim Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für regulär verrechnete Arbeiten rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich, dazu zählen unter anderem Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten sowie Erweiterungen, aber auch diverse Neuschaffungen (Beispiele siehe Infokasten). Gefördert wird dabei ausschließlich die professionelle Arbeitsleistung, also keine Materialkosten und auch nicht die Anfahrt. Daher muss die Arbeitsleistung auf der Rechnung klar separat ausgewiesen sein. Der Handwerkerbonus gilt für Arbeitsleistungen, die im Zeitraum von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025 erbracht wurden bzw. werden. Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann dabei maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen). Die Förderung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, für das Kalenderjahr 2024 gedeckelt bei 2000 Euro pro Person bzw. Wohneinheit, für das Kalenderjahr 2025 bei 1500 Euro. Das heißt, heuer können Rechnungen bis 10.000 Euro eingereicht werden, im kommenden Jahr bis 7500 Euro. Förderungsansuchen können grundsätzlich online unter www.handwerkerbonus.gv.at eingereicht werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der unterstützten Antragsstellung bei den Gemeindeämtern. Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2024 können bis spätestens 28. Februar 2025 eingebracht werden, Ansuchen für 2025 sind ab dem 1. März 2025 möglich. Der Bonus: Beispiele für förderbare Arbeiten • Erneuerung von Dächern • Spenglerarbeiten • Erneuerung von Fassaden • Austausch von Fenstern • Austausch von Bodenbelägen • Erneuerung von Wandtapeten • Malerarbeiten • Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.) • Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen) • Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, usw. • gepflasterte Flächen und Wege • Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen) • Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten • Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools www.handwerkerbonus.gv.at die professionelle Arbeitsleistung, und zwar mit bis zu 2000 Euro (Details siehe unten). Dass die Antragstellung für alle, die es online nicht können oder wollen, auch am Gemeindeamt erfolgen kann, hält der Spartenobmann für eine gute Lösung und sagt: „Es profitieren die Bürgerinnen und Bürger und die örtlichen Betriebe, das Hermann Talowski beim Gespräch mit der Obersteirischen Rundschau. Foto: KD Die Arbeit muss auf der Rechnung separat aufscheinen, Materialkosten werden nicht gefördert. Foto: AdobeStock
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