Seite 26 20./21. November 2024 WERBUNG www.bruckmur.at Erziehungsberechtigte von Kindern des Kindergartens Berndorf dürfen weiterhin zufahren, die Aufenthaltsdauer ist auf 20 Minuten begrenzt. Foto: Maili Bruck an der Mur als Stadt der Bruck. Neben der Einführung eines Tageselternmodells wird der Kindergarten Berndorf erweitert, in der Grabenfeldstraße folgt eine weitere Krippengruppe. Um dem steigenden Bedarf an Kinderkrippenplätzen in Bruck gerecht zu werden, richtet die Stadt in gemeindeeigenen Räumlichkeiten in der Grabenfeldstraße eine neue Betreuungseinrichtung mit Tageseltern ein. Gestartet wird zunächst mit einer Gruppe, in der vier Kinder durchgehend von 7 bis 15 Uhr betreut werden können. Nach einer Testphase könnte der Standort um eine zweite Gruppe erweitert werden. Für die Betriebsführung der Einrichtung wurde bereits ein Vertrag mit der Volkshilfe Steiermark abgeschlossen. „Die Einführung des Tageselternmodells ist ein Gebot der Stunde und ermöglicht eine zusätzliche Abdeckung des ständig steigenden Bedarfs an Kinderbetreuung“, sagt Bürgermeisterin Andrea Winkelmeier und ergänzt: „Gleichzeitig ist geplant, in den kommenden Jahren weitere Kinderkrippenplätze zu schaffen.“ Krabbelgruppe und Krippe. Die neuen Tagesmütter teilen sich das Gebäude mit der Krabbelgruppe des ISGS, die deshalb künftig ein Stockwerk tiefer beheimatet sein wird. In Begleitung einer Elementarpädagogin wird hier gemeinsam gesungen, gespielt und gebastelt. „Das Angebot der Krabbelgruppe ist für alle kostenlos und wird von jungen Eltern Unter tatkräftiger Mithilfe der Kinder erfolgte der Spatenstich für den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens Berndorf. Foto: Vassilev Neue Regeln im Schulhof Bruck. Um die angespannte Verkehrssituation im Bereich der Volksschule und des Kindergartens in Bruck-Berndorf zu entschärfen, ist langfristig eine Komplettlösung mit Parkplätzen, „Kiss & Go“-Zone und Einbahnsystem geplant. Bis diese Maßnahmen umgesetzt werden können, gelten seit Anfang November seitens der Stadt strenge Regeln. Erziehungsberechtigten von VolksschülerInnen ist die Einfahrt wie auch das Halten und Parken auf dem Schulhof untersagt. Erlaubt ist die Einfahrt lediglich dem Schulbus, bestimmten Lieferanten sowie den Erziehungsberechtigten von Kindergartenkindern, wobei eine maximale Aufenthaltsdauer von 20 Minuten gilt. Die Stadtgemeinde bittet jedoch, nur unbedingt notwendige Fahrten in diesem Bereich zu unternehmen und nach Möglichkeit zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu kommen, da im Bereich der Einfahrt nur beschränkte Kapazitäten zur Verfügung stehen.
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