Seite 4 5./6. März 2025 LOKALES www.rundschau-medien.at Waasenplatz 1 | 8700 Leoben Hauptplatz 18 | 8720 Knittelfeld Tel. 05 7466 E-Mail: office@eca-steiermark.at Web: www.eca-steiermark.at Foto: ECA FAMILIENFREUNDLICHSTER BETRIEB DER STEIERMARK 2015 Award-Gewinner Steuerberater des Jahres 2015 - 2016 - 2017 & 2018 Allrounder Steiermark Bereits zum 4. Mal! Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025 1. Teil Mit Beginn des Jahres 2025 sind Anpassungen beim Fahrtkostenersatz, beim Kilometergeld und bei den Regelungen für arbeitsplatznahe Kleindienstwohnungen in Kraft getreten. Fahrtkostenersatzverordnung Die neue Fahrtkostenersatzverordnung ermöglicht es Arbeitgebern, die Fahrtkosten für Dienstreisen eines Arbeitnehmers nicht nur in Höhe des tatsächlichen Fahrscheinpreises zu ersetzen, sondern alternativ auch durch n einen pauschalen Beförderungszuschuss, bei dem für die ersten 50 km EUR 0,50 pro Kilometer, für die nächsten 250 km EUR 0,20 pro Kilometer und für darüberhinausgehende Kilometer EUR 0,10 pro Kilometer gewährt werden, n oder einen Ersatz der fiktiven Kosten für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel, beispielsweise ein ÖBB-Ticket 2. Klasse. Für beide Alternativen gilt ein steuerfreier Höchstbetrag von EUR 2.450,00 pro Kalenderjahr. Diese Regelungen für beruflich veranlasste Reisen sind nicht nur laufend in der Personalverrechnung, sondern auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung des Arbeitnehmers anwendbar. Kilometergeldverordnung Die neue Kilometergeldverordnung betrifft die Geltendmachung von Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung sowie Betriebsausgaben für Selbständige. Die festgelegten Kilometersätze sind ident mit jenen Beträgen, die ab 1.1.2025 auch in der Personalverrechnung für die maximale Steuerbefreiung maßgeblich sind, nämlich EUR 0,50 pro Kilometer für bis zu maximal 30.000 km im Kalenderjahr. Sonja Haingartner, PMBA Mag. Anita Pfnadschek Zubau zum Kindergarten Seiz Kammern. Der Kindergarten Seiz in Kammern erhält einen zweigeschoßigen Zubau, die Kosten belaufen sich auf mehr als 2,8 Millionen Euro. Beim Kindergarten Seiz in Kammern erfolgte jüngst der Spatenstich für einen Zubau. Zum Spaten griffen dabei neben Vertretern der bauausführenden Firmen Bürgermeister Karl Dobnigg, Vize Johann Ruppnig, Gemeindekassier Anton Kühberger, Amtsleiter Martin Kaiser, Architektin Andrea Röthl und Kindergartenleiterin Sonja Brandner. Bis Jänner 2026 wird ein zweigeschoßiger Zubau mit zwei neuen Gruppenräumen und einem Bewegungsraum entstehen. „Vielleicht schaffen wir es ja noch im heurigen Jahr, das wäre ein schönes Weihnachtsgeschenk“, sagte Dobnigg, der den steigenden Bedarf an Kinderbetreuung in Kammern betonte. Aktuell gibt es eine Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen. Der Bewegungsraum wurde im Sommer 2023 aufgrund der Schaffung einer zusätzlichen Gruppe bereits in Containerform untergebracht. „Mit der Fertigstellung des Zubaus verschwindet dieser wieder“, so Dobnigg. Von EU gefördert. Der Zubau wird sich dabei in den Hang einfügen, wie Architektin Andrea Röthl erklärte. „Diese Hanglage ermöglicht auch, dass beide Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie haben werden“, sagte Röthl. Die Kosten belaufen sich auf 2,84 Millionen Euro, rund 650.000 Euro davon kann die Gemeinde Kammern dabei über eine EU-Förderung beziehen. „Daher verzögerte sich leider der Baustart etwas, da wir hier noch auf die Förderzusage warten mussten“, erklärte der Bürgermeister. Zudem erfolgt die Finanzierung über KIP-Mittel sowie Förderungen und Bedarfszuweisungen des Landes Steiermark. Weitere Sanierungen. Im Bestandgebäude wurde bereits die vorhandene Ölheizung durch eine Nahwärme ersetzt. In den diesjährigen Sommerferien sind zudem die Sanierung der Sanitäranlagen und weitere Instandhaltungsarbeiten vorgesehen. Spatenstich für den zweigeschoßigen Zubau des Kindergartens Seiz in der Gemeinde Kammern. Foto: PA So soll der Kindergarten Seiz samt Zubau nach der Fertigstellung im Jänner 2026 aussehen. röthl architektur ZT Gmbh
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