Seite 8 19./20. März 2025 LOKALES www.rundschau-medien.at ÖVP Susanne Kaltenegger Bürgermeister-Kandidatin Budgetkrise lösen. Schulen sanieren. Innenstadt beleben. Neustart für Bruck! Brucker Kunst auf Europareise Bruck. Mit ihrem Werk „Marschierboarischer“ ist die Brucker Fotokünstlerin Lisa Maier bei der heurigen Biennale der steirischen Fotokunst vertreten. Das Bild aus der Serie „Takt für Takt wird es hell“ ist außerdem Teil der Ausstellung „photo graz selection VI“, die bis Mitte des nächsten Jahres durch mehrere europäische Länder tourt. Lisa Maiers Fotokunst geht auf Tour durch Europa. Foto: Kofler Musterurteil für Optionen auf Obersteiermark. Kapfenberger Anwalt erreichte potenziell richtungsweisende Entscheidung des Höchstgerichts: Mietkauf-Optionsentgelte müssen gesichert und allenfalls refundiert werden. Es ist bloß ein einzelnes Urteil, als Präzedenzfall wird es in der Immobilienbranche aber gewiss Wellen schlagen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass ein im Zuge eines Mietkauf-Modells bezahltes Optionsentgelt vom Bauherrn gesichert und bei Vertragsrücktritt refundiert werden muss. „Es ist das erste Mal, dass höchstgerichtlich so entschieden wurde, das hat definitiv eine Signalwirkung“, sagt der Kapfenberger Rechtsanwalt Marc Simbürger von der Kanzlei Reif und Partner, der die klagende Partei durch das Verfahren begleitet hat. 25.000 Euro für Option. Konkret ging es um einen im Jahr 2020 abgeschlossenen Mietvertrag über ein zu diesem Zeitpunkt noch in Bau befindliches Haus. Parallel wurde ein zweiter Vertrag aufgesetzt, in dem eine Kaufoption mit Fixpreis vereinbart wurde, die nach zehnjährigem Bestehen des Mietverhältnisses gezogen werden kann. Fürs Einräumen dieser Otion leistete die Mietpartei in spe an Rechtsanwalt Marc Simbürger. Foto: KD den Bauherren eine Zahlung in der Höhe von knapp 25.000 Euro. Die Übergabe der Wohnung verzögerte sich, und auch zum verspäteten Termin war sie aus Sicht des Mieters nicht übernahmetauglich, weshalb er 2021 vom Vertrag zurücktrat. Das Optionsentgelt, festgeschrieben eben nicht im Miet-, sondern im begleitenden zweiten Vertrag, wurde vom Bauherren einbehalten. Zudem Der Fall ging bis in die höchste Instanz,
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