Seite 9 19./20. März 2025 LOKALES www.rundschau-medien.at TRAGÖß - ST. KATHAREIN PATRICK HOLLERER SPITZENKANDIDAT GUT FURS LAND AM 23.03 - LISTE 1 BAD KOMPLETTLÖSUNG › Bäderplanung (3D Computer) › Demontage und Entsorgung › Stemmarbeiten › Elektroinstallationen › Sanitärinstallationen › Fliesenlegerarbeiten › Montage des neuen Bades › Endreinigung Effi ziente Voll- oder Teilsanierung von der Planung bis zum fertigen Wohfühl-Bad. Ihr neues Bad als Komplettlösung Bad & Fliese JETZT NUTZEN! *Handwerkerbonus: 20% Zuschuss von den förderfähigen Gesamtkosten, max. € 1.500.-. Gefördert werden nur Handwerkerleistungen. Graz · Weiz · Passail · Fohnsdorf www. iesenfritz.at 8641 St. Marein/Mzt, Böhlerstr. 2 0664 / 541 45 80, offi ce@ iesenfritz.at Geöffnet.: Mo, Mi, Fr: 8.00 - 12.00 Uhr • Di, Do: 14.00- 17:00 Uhr Alle Arbeitsleistungen aus EINER Hand! 20% der förderfähigen Gesamtkosten* HANDWERKER BONUS Mietkauf argumentierte dieser, der Rücktritt vom Vertrag sei generell nicht gerechtfertigt gewesen. OGH gibt Mieter Recht. Die Mietpartei, die keine mehr sein wollte, zog schließlich vor Gericht und klagte auf Rückzahlung des Optionsentgelts. Erstinstanzlich wurde die Klage zur Gänze abgewiesen, das Berufungsgericht allerdings erkannte die Ansprüche des Klägers sehr wohl an. Dagegen wiederum legte der Bauherr Revision beim Obersten Gericht ein, wo es schlussendlich zur endgültigen Entscheidung im Sinne des Klägers kam. Kernpunkt des OGH-Spruches ist, dass auf eine solche Vertragskonstellation das sogenannte Bauträgervertragsgesetz anzuwenden sei. Und dieses sieht nun einmal die Absicherung und allfällige Refundierung derartiger Entgelte vor. der Oberste Gerichtshof erkannte im Sinn der klagenden Partei. Foto: AdobeStock
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