Seite 39 19./20. März 2025 www.rundschau-medien.at HEIM – HAUS – GARTEN FENSTER • SPEZIALIST FÜR ALUBEKLIPPSUNG • SONNENSCHUTZ • HAUSTÜREN ■Fensterbänke ■Stufen und Böden ■Natursteinmauern ■Küchenarbeitsplatten 8712 Niklasdorf | Leobner Straße 9 8793 Trofaiach | Hauptstraße 82 Mobil: 0664 / 1531553 | Mail: stein@wastl.com Sämtliche Natursteinarbeiten im Innen- und Außenbereich Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne unverbindlich! Oder besuchen Sie uns auf www.natursteinmarkt.at Tel. 0 664 / 88 51 09 69 Mail o ce@metallbau.co.at Web www.metallbau.co.at Gewerbepark, 8794 Vordernberg ❚ Geländer ❚ Carports ❚ Terrassenüberdachungen ❚ Zäune + Einfriedungen ❚ Alutüren ❚ Alu-Glaselemente ❚ Stahlkonstruktionen ❚ Reparaturdienst Vertrauen Sie auf über 20 JAHRE MetallbauErfahrung! Mietkauf-Optionen Der Fall ging bis in die höchste Instanz, der Oberste Gerichtshof erkannte im Sinne der klagenden Partei. Foto: AdobeStock leistete die Mietpartei in spe an den Bauherren eine Zahlung in der Höhe von knapp 25.000 Euro. Die Übergabe der Wohnung verzögerte sich, und auch zum verspäteten Termin war sie aus Sicht des Mieters nicht übernahmetauglich, weshalb er 2021 vom Vertrag zurücktrat. Das Optionsentgelt, festgeschrieben eben nicht im Miet-, sondern im begleitenden zweiten Vertrag, wurde vom Bauherren einbehalten. Zudem argumentierte dieser, der Rücktritt vom Vertrag sei generell nicht gerechtfertigt gewesen. OGH gibt Mieter Recht. Die Mietpartei, die keine mehr sein wollte, zog schließlich vor Gericht und klagte auf Rückzahlung des Optionsentgelts. Erstinstanzlich wurde die Klage zur Gänze abgewiesen, das Berufungsgericht allerdings erkannte die Ansprüche des Klägers sehr wohl an. Dagegen wiederum legte der Bauherr Revision beim Obersten Gericht ein, wo es schlussendlich zur endgültigen Entscheidung im Sinne des Klägers kam. Kernpunkt des OGH-Spruches ist, dass auf eine solche Vertragskonstellation das sogenannte Bauträgervertragsgesetz anzuwenden sei. Und dieses sieht nun einmal die Absicherung und allfällige Refundierung derartiger Entgelte vor.
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