Seite 10 19./20. März 2025 LOKALES www.rundschau-medien.at Hier sind Ihre Werte in den besten Händen Leoben, Bruck. Wenn es um die Schätzung von Schmuck, Gold und weiteren Edelmetallen, Pelzen und anderen Wertgegenständen geht, ist Lisa Jahrbacher-Karner Ihr seriöser Ansprechpartner. Gleichzeitig warnt die Expertin vor mobilen Händlern, die immer wieder ein paar Tage in der Stadt bleiben, um mit überzogenen Versprechungen Kunden anzulocken. „Auch wenn es durch uns zu keinem Ankauf ihrer Wertgegenstände kommt, führen wir gerne kostenlose Schätzungen und Beratungen durch“, sagt Lisa Jahrbacher-Karner. Nähere Info gibt es in den Fachgeschäften beim Schwammerlturm in Leoben und im Haus von Glasbau Gruber am Hauptplatz in Bruck, außerdem unter Tel. 03842/43460 oder 0664/3382716 sowie online auf www.jahrbacher.at. Lisa Jahrbacher-Karner schätzt Ihre Schmuckstücke. Foto: Niederwieser Spatenstich für Betreutes Wohnen in Thörl Thörl. Im Beisein zahlreicher Ehrengäste erfolgte im Zentrum von Palbersdorf in Thörl der Spatenstich für ein neues Projekt der Brucker Wohnbau- und Siedlungsvereinigung. Ins- gesamt sollen hier zwölf Einheiten für betreutes Wohnen entstehen. Errichtet wird das Objekt in Massivbauweise im Niedrigenergiestandard, die Beheizung wird mittels Nah- wärme erfolgen. Dabei wird der Entwurf des Grazer Architekturbüros Dreiplus umgesetzt, das bei einem im Vorfeld durchgeführten Wettbewerb die Jury überzeugen konnte. „Die Idee Die Verteter der Gemeinde und der ausführenden Firmen mit Ehrengästen beim Spatenstich. Foto: MaW entstand schon vor mehreren Jahren, dann kamen allerdings erst die Corona-Pandemie und danach die Finanzsituation dazwischen“, sagte Bürgermeister Christian Polaschek beim Spatenstich. „Ich bin sehr glücklich, dass nun die Umsetzung endlich starten kann.“ Musterurteil für Optionen auf Obersteiermark. Kapfenberger Anwalt erreichte potenziell richtungsweisende Entscheidung des Höchstgerichts: Mietkauf-Optionsentgelte müssen gesichert und allenfalls refundiert werden. Es ist bloß ein einzelnes Urteil, als Präzedenzfall wird es in der Immobilienbranche aber gewiss Wellen schlagen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass ein im Zuge eines Mietkauf-Modells bezahltes Optionsentgelt vom Bauherrn gesichert und bei Vertragsrücktritt refundiert werden muss. „Es ist das erste Mal, dass höchstgerichtlich so entschieden wurde, das hat definitiv eine Signalwirkung“, sagt der Kapfenberger Rechtsanwalt Marc Simbürger von der Kanzlei Reif und Partner, der die klagende Partei durch das Verfahren begleitet hat. 25.000 Euro für Option. Konkret ging es um einen im Jahr 2020 abgeschlossenen Mietvertrag über ein zu diesem Zeitpunkt noch in Bau befindliches Haus. Parallel wurde ein zweiter Vertrag aufgesetzt, in dem eine Kaufoption mit Fixpreis vereinbart wurde, die nach zehnjährigem Bestehen des Mietverhältnisses gezogen werden kann. Fürs Einräumen dieser Otion leistete die Mietpartei in spe an Rechtsanwalt Marc Simbürger. Foto: KD den Bauherren eine Zahlung in der Höhe von knapp 25.000 Euro. Die Übergabe der Wohnung verzögerte sich, und auch zum verspäteten Termin war sie aus Sicht des Mieters nicht übernahmetauglich, weshalb er 2021 vom Vertrag zurücktrat. Das Optionsentgelt, festgeschrieben eben nicht im Miet-, sondern im begleitenden zweiten Vertrag, wurde vom Bauherren einbehalten. Zudem Der Fall ging bis in die höchste Instanz, Ausbildungstage bei der BTF Kindberg Kindberg. Bei der Betriebsfeuerwehr Voestalpine Tubulars Kindberg standen jüngst gleich mehrere Aus- und Weiterbildungen auf dem Programm. So fand neben einem Kurs für Fahrzeug- und Ladekräne auch ein Workshop für das Personal von Atemschutzfüllstellen statt. Bei der anschließenden Abschnittsübung in St. Barbara wurde der neue Atemschutzfüllcontainer gemeinsam mit der FF Krieglach in Stellung gebracht und die Atemschutzflaschen der Trupps direkt an der Einsatzstelle wieder befüllt.
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