Seite 28 2./3. April 2025 www.rundschau-medien.at IM TRAUERFALL Steiermark. Bestattungen sind in Österreich landesgesetzlich geregelt, und es besteht ausnahmslos Bestattungspflicht. Im steirischen Gesetz sind die Erdbestattung, die Beisetzung in einer Gruft und die Feuerbestattung als zulässig genannt. Urnen sind auf einem Friedhof, in einem Urnenhain oder in einer Urnenhalle beizusetzen oder zu verwahren (einschließlich Baumbestattung oder Ausstreuung auf einer ausgewiesenen Fläche des Friedhofs), nur mit Bewilligung der Gemeinde auch an einem anderen Ort, sofern das, so der Gesetzestext wörtlich, „nicht gegen Anstand und gute Sitten verstößt“. Der Bestattungsort und die Bestattungsart richten sich primär nach dem Willen der oder des Verstorbenen. Liegt eine solche ausdrückliche Willenserklärung nicht vor, können die nächsten Angehörigen darüber bestimmen. Gibt es keine Angehörigen oder wollen bzw. können sich diese nicht einigen, wird eine Erdbestattung vorgenommen. Bestattung und Gesetz Liegt kein Wunsch der/des Verstorbenen oder der Angehörigen vor, wird laut Gesetz eine Erdbestattung durchgeführt. Foto: AdobeStock Leoben. Mitteilen, was man möchte, wenn man selber nicht mehr ist – ein Vorsorgebuch macht’s unkompliziert möglich. „Was ich euch noch sagen wollte“ – diesen Titel trägt das Vorsorgebuch, das zu Jahresbeginn vom Bestattungsunternehmen Pax aufgelegt worden ist. Es ist de facto eine Nachrichten-, Aufgaben- und Wunschliste für die Hinterbliebenen, und es wurde in diesen wenigen Monaten schon vielfach und gern mitgenommen. „Das Buch ist natürlich kein Ersatz für ein Testament“, stellt Eva Prünner von Pax Leoben klar, „aber ob es ein Testament gibt, und wenn ja, wo es hinterlegt ist, das gehört beispielsweise zu den Dingen, die man hineinschreiben kann.“ Trauerfeier. Ein wesentliches Kapitel im Buch sind Wünsche, die sich direkt um die Verabschiedung und die Bestattung drehen. Ob es eine Erd- oder Feuerbestattung sein soll, ob im zweitgenannten Fall eine Urnenwand oder ein Familiengrab die Ruhestätte sein oder es eine Baumbestattung sein soll. Welche Kleidung man auf dem letzten Weg tragen möchte, wer unbedingt mit dabei sein soll, welche Blumen, welche Musik, etc., all das lässt sich auf wenigen Seiten festhalten. Für die Hinterbliebenen gewiss hilfreich ist der Hinweis auf eine allfällige BestattungsZitiert „Natürlich ist Platz für persönliche Botschaften, das kann schon auch einmal ein Geheimrezept sein.“ Eva Prünner Eine To-do-Liste Neuer Standort, altbewährte Qualität Mürzzuschlag. Seit mittlerweile drei Jahren ist der Steinmetzbetrieb Kala direkt in der Bestattung Mürzzuschlag zu nden. 1988 übernahm Steinmetzmeister Egon Kala den 1951 von seinem Vater gegründeten Familienbetrieb, seit 2014 leitet Gabriele Horn, selbst gelernte Steinmetzin, die Niederlassung in Mürzzuschlag. Die Grabgestaltung erfolgt mittels 3D-Planung, um den Kunden einen bestmöglichen Eindruck vom Ergebnis zu vermitteln. Die Firma Kala kümmert sich auch um die Abstimmung der Pläne mit der Friedhofsverwaltung sowie um die Montage. Die Grabsteine werden via CNC-Technik in eigener Produktion angefertigt, wodurch die Lieferzeiten wesentlich verringert werden. Die Steinform, die Art der Materialbearbeitung und die Beschriftung erö nen ein breites Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten. Die Inschriften werden per Hand graviert oder sandgestrahlt, außerdem umfasst das Angebot auch Reinigung und Restaurierung sowie Nachbeschriftung bestehender Grabstätten. Darüber hinaus steht Ihnen Gabriele Horn gerne für eine fachgerechte und persönliche Beratung zur Verfügung, zusätzlich wird auch Beratung vor Ort angeboten. Die Firma Kala stellt alte Grabstätten wieder her und gestaltet diese nach Wunsch besonders pflegeleicht. Fotos: KK Grazer Str. 75, 8680 Mürzzuschlag Tel. 03852/2592 o. 0664/5227225 Homepage: www.kala.at Mo 8-12 Uhr, Do 13-17 Uhr und gegen Terminvereinbarung Gabriele Horn vor dem neuen Standort von Steinmetzmeister Kala in der Bestattung Mürzzuschlag. Foto: MaW
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