Seite 10 16./17. April 2025 LOKALES www.rundschau-medien.at Acht Kapellen aus der Region ausgezeichnet Obersteiermark. Auch in diesem Jahr wurden wieder mehrere Musikkapellen aus unserer Region für ihre hervorragenden Leistungen ausgezeichnet, diesmal erstmals von LH Mario Kunasek. Die Musikvereine Miesenbach, Strallegg und Pernegg sowie die Ortsmusikkapelle Mautern, die Marktmusikkapelle St. Michael und der Trachtenmusikverein Spital am Semmering wurden mit dem diesjährigen Blasmusik-Panther gewürdigt, ebenso wie der Musikverein Birkfeld und die Musikkapelle Roseggerheimat Krieglach, die zusätzlich auch die Robert-Stolz-Medaille entgegennehmen durften. Gratulationen kamen unter anderen von Landtagspräsident Gerald Die Abordnung des Blasmusikbezirksverbandes Leoben mit den Ehrengästen bei der Verleihung. Foto: Binder Deutschmann, NAbg. Andreas Kühberger, dem Präsidenten des Österreichischen Blasmusikverbandes Erich Riegler, Landeskapellmeister Peter May- erhofer, Landesstabführer Her- bert Nußbaumer und dem Großneffen von Robert Stolz Hans Stolz, die der Verleihungszeremonie als Ehrengäste beiwohnten. Bezirk Bruck-Mürzzuschlag. Bis einschließlich Ostermontag, 21. April, ist die Verbindung zwischen Thörl und Kapfenberg über die Mariazeller Bundesstraße B20 für den gesamten Verkehr gesperrt. Grund dafür sind Felsräum- und Sicherungsarbeiten. Die Umleitung erfolgt über den Pogusch (Landesstraße L123). Ab kommendem Dienstag soll der Baustellenabschnitt auf der B20 wieder halbseitig befahrbar sein. Feuer und Flamme für das Brauchtum Obersteiermark. Auch zum heurigen Osterfest gelten wieder strenge Regeln für das Abbrennen von Brauchtumsfeuern. Auch in diesem Jahr ist beim Abbrennen von Osterfeuern wieder die entsprechende Verordnung des Landes Steiermark zu beachten. In den Gemeinden unserer Region gibt es keine Beschränkung bezüglich der Anzahl von Osterfeuern, allerdings gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen. So darf ausschließlich trockenes Holz ohne Rauch- und Geruchsentwicklung verbrannt werden. Baum- und Strauchschnitt ist nur im unmittelbaren Anfallsbereich zulässig, die Sammlung solcher Materialien für ein Osterfeuer ist nicht gestattet. Keinesfalls dürfen Altholz oder andere Abfälle verbrannt werden. In jedem Fall sollte außerdem bereits länger gelagertes Material vor dem Entzünden umgelagert werden, um etwai- gen darin befindlichen Kleintieren wie Igeln, Mäusen und Vögeln eine Fluchtmöglichkeit zu geben. Das Entzünden größerer, weithin sichtbarer Feuer ist mindestens eine Stunde vorher der zuständigen Feuerwehr anzuzeigen, danach muss die Asche entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen entsorgt werden. Zusätzlich sind die Vorschriften des steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes zu beachten, vor allem hinsichtlich der Sicherheitsabstände zu Baumbeständen, Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen. Empfindliche Strafen. Grundsätzlich sind Brauchtumsfeuer nur zweimal im Jahr erlaubt, und zwar am Ostersamstag und zur Sonnwendfeier am 21. Juni. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben ist mit empfindlichen Geldstrafen in der Höhe von bis zu 3630 Euro zu rechnen, nähere Information mit allen Details ist im Internet auf www. abfallwirtschaft.steiermark.at nachzulesen. Wer ein Osterfeuer entzünden will, sollte sich im Vorfeld genau über die zahlreichen Auflagen informieren. Foto: AdobeStock Totalsperre im Thörlgraben
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